| Für die Inhalte verantwortlich:
Anmeldung:
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags
verbindlich an. Mit der Anmeldung werden unsere Reisebedingungen
anerkannt. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich,
wenn die Buchungsbestätigung dem Anmelder zugegangen
ist. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen,
aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.
Bezahlung:
Mit Eingang der Buchungsbestätigung für Reiterreisen
bei Ihnen, wird für alle sonstigen Leistungen die Zahlung
des Gesamtbetrages fällig. Ohne Zahlung der geforderten
Beträge (siehe Buchungsbestätigung) besteht für
den Reisenden kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung,
jedoch zur Zahlung der Stornogebühren.
Preisänderungen:
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat
der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens
jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich
nach Erklärung des Reiseveranstalters über die
Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
geltend zu machen.
Leistungen:
Maßgebend hinsichtlich der Termine, Preise ect. ist
daher allein der Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit der Buchung und sonstigen wirksam getroffenen
Absprachen. Leistungen der Reise, die Sie nicht in Anspruch
nehmen, können von uns nicht erstattet werden.
Rücktritt:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten Bitte erklären Sie den Rücktritt
schriftlich. Aufgrund unserer Aufwendungen
entstehen folgende Kosten:
Einbehalt des Gesamtbetrages
> Zu 50% bei schriftlicher Abmeldung bis 42 Tage vor
Reisebeginn
> Zu 75% bei schriftlicher Abmeldung bis 28 Tage vor
Reisebeginn
> Zu 100% bei schriftlicher Abmeldung ab 27.Tag vor Reisebeginn
Sollten
Sie den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Platz
durch eine andere Person besetzen, sind keine Stornokosten
fällig. Gegen das Kostenrisiko im Rücktrittsfall
können Sie sich durch Abschluß einer Reiserücktrittskosten
- Versicherung schützen.
Reiseunterlagen:
Kurz nach Anmeldung erhalten Sie die Reisebestätigung
(Buchungsbestätigung).
Obliegenheiten
des Reisenden:
Die Verpflichtung zur Mängelanzeige wird dahingehend
konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende
Mängel unverzüglich der Reiseleitung zu melden
und Abhilfe zu verlangen. Im Falle eines erheblichen Reisemangels
kann der Reisende den Vertrag kündigen. Eine Kündigung
ist erst zulässig, wenn die Reiseleitung eine vom Reisenden
bestimmte, angemessene Frist, hat verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu schaffen.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund sind innerhalb eines Monats nach
der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen
Haftung:
An allen Reitaktivitäten, sportlichen Betätigungen
aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen
Unternehmungen beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.
Wir weisen Sie daraufhin, dass das Tragen von Unfallschutzkleidung
von uns für Erwachsene empfohlen und für Minderjährige
vorgeschrieben wird. Überprüfen Sie Ihre Versicherungen
(Kranken-, Unfall-, Haftpflichtvers.) auf Leistungen im
Ausland. Die Reisebetreuer und Rittführer sind selbstverständlich
Haftpflichtversichert.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, welche als Fremdleistung
lediglich vermittelt werden (Ferienwohnungen,Theaterbesuche,
Ausflüge, Transfer, Bus/Bahn/Flug ect,.) Ausgeschlossen
ist eine Abtretung von Ansprüchen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten. Weiter ist ausgeschlossen
deren gerichtliche Geltendmachung in eigenem Namen.
Haftung
für alle geliehenen Ausrüstungsgegenstände
und Pferde:
Der Kunde haftet für selbstverursachte Beschädigung
oder Verlust der Ausrüstung, sowie bei fahrlässigem
Umgang für Schäden am Pferd. Dies gilt gleichfalls
für Schäden und Folgeschäden welche aufgrund
von nicht Beachten der allgemeinen Einweisung entstehen.
Gerichtsstand:
Der Reisende kann den Veranstalter ausschließlich
an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen
Sollte eine der vorstehenden Gerichtsbestimmungen unwirksam
sein o. werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl
Gültigkeit. Es gilt dann eine Klausel als vereinbart,
die dem wirtschaftlichen Zweck einer aufgehobenen Klausel
am Nächsten kommt. Die Wirksamkeit des Reisevertrages
bleibt in jedem Falle unberührt.
Veranstalter für eigene Leistungen ist:
Arnulf Irsslinger
Località Martin
I-18024 Dolcedo (IM)
Tel.: (0039) 0183 280782
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HINWEIS!
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung
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